Diese Tiere werden vermisst
Wenn Sie wissen wo sich eines dieser Tiere befindet, dann Melden Sie sich bitte im Tierheim
Tel.: 09151-6 09 59 23 bzw. schreiben uns eine E-Mail hersbrucker-tierheim@web.de
Vermisst
Katze Bärbel wird seit dem 11.05. in der Fichtachstraße vermisst. Sie ist sterislisiert und gechipt.
Wer sie gesehen oder gefunden hat, soll sich bitte im Tierheim melden.
Mo-Fr 8-17 Uhr Tel.: 09151/6095923
Wer erkennt oder vermisst mich??
Ich wurde am Wochenende in der Heinrich-Diehl-Straße in Röthenbach gefunden. Ich bin eine Kätzin ohne Kennzeichnung.
Wer mich erkennt oder vermisst soll sich bitte im Tierheim melden.
Mo-Fr 8-17 Uhr TEL.: 09151 6095923
Sie vermissen Ihr Tier? Schauen Sie auf unsere Facebook oder Instagram-Seite vorbei, vielleicht haben wir dort Ihren Liebling bereits als Fundtier gepostet.
Oder rufen Sie uns einfach an: 09151 6095923
Sie haben ein Tiere gefunden - wir helfen!
In der Region - für die Region, das ist unser Motto
Wer ein Tier gefunden hat, muss seinen Fund der Polizei oder dem Ordnungsamt melden.
Bei Letzterem ist Ihnen das Hersbrucker Tierheim gerne behilflich - kontaktieren Sie uns.
Sie haben ein Tier gefunden, dann haben Sie die Möglichkeit, den Findling selbst ins Tierheim zu bringen oder von den Mitarbeitern bei sich abholen zu lassen. Nehmen sie dazu bitte vorher unbedingt telefonisch Kontakt mit dem Tierheimpersonal oder außerhalb der Dienstzeiten des Teams mit der Polizei auf, diese werden die Mitarbeiter sofort infomieren.
Dienstzeiten des Hersbrucker Tierheims: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 17:00 Uhr, Telefon: 09151 6095923
Samstag, Sonntag und Feiertag sowie außerhalb der Dienstzeit bei der Polizei Hersbruck unter: 09151 86900, der Polizei Lauf unter: 09123 94070 oder der Polizei Sulzbach-Rosenberg unter: 0966187440, Polizei Auerbach unter: 09643 92040
Das Tierheim ist keine Staatliche oder städtische Einrichtung
Entgegen der erst kürzlich in den lokalen Medien verbreiteten Aussage, ist das Hersbrucker Tierheim keine Staatliche bzw. keine städtische Einrichtung. Die Finanzierung des Tierheims erfolgt durch denn hinter dem Heimen stehenden Tierschutzverein, durch Spendengelder und Mitgliedsbeiträge.
Die Obhutspflicht für Fundtiere ist Sache der Kommunen.
Die Rechte und Pflichten richten sich dabei nach den §§ 965 – 976 BGB i.V.m. § 90 a BGB.
Einige Gemeinden entrichten daher eine Aufwandsendschädigung ans Tierheim, womit die Kosten für die Unterbringung und Versorgung für Fundtiere abgedeckt werden soll.
Laut einer aktuellen Studie von Tasso entstehen pro Tier Aufwendungen (tierärztliche Versorgung, Unterhalt des Gebäudes, Strom, Wasser, Gas und Personalkosten etc) von mindestens 11 € am Tag. Die Höhe der seitens der Gemeinden entrichteten Pauschale liegt bei 50 Cent je Einwohner einmal im Jahr. Der Vorteil bei der Pauschale liegt für das Tierheim darin, ein wenig Geld vorab zu erhalten und so laufende Kosten abdecken zu können, der große Nachteil ist jedoch, dass in den seltensten Fällen Kosten für Fundtiere über die Höhe der Pauschale hinaus von den Gemeinden übernommen werden.
Mit der Entrichtung der Pauschale ans Tierheim kommen Gemeinden lediglich ihrer Obhutspflicht nach und es sind keine öffentlichen Zuschüsse!