Das Tierheim Hersbruck
Diese Tiere werden vermisst
Wenn Sie wissen wo sich eines dieser Tiere befindet, dann melden Sie sich bitte im Tierheim Tel.: 09151-6 09 59 23 bzw. nutzen Sie unser spezielles Formular. Nach kurzer Prüfung werden wir die Vermisstenanzeige zeitnah online stellen. Wenn Sie Ihr Tier wieder gefunden haben und die Vermisstenanzeige löschen möchten, dann klicken Sie hier auf löschen.
Wenn Sie wissen wo sich eines dieser Tiere befindet, dann melden Sie sich bitte im Tierheim Tel.: 09151-6 09 59 23 bzw. nutzen Sie unser Formular. Nach kurzer Prüfung werden wir die Vermisstenanzeige zeitnah online stellen. Wenn Sie Ihr Tier wieder gefunden haben und die Vermisstenanzeige löschen möchten, dann klicken Sie hier auf löschen.
Sie haben ein Tiere gefunden – wir helfen!
IN DER REGION –
Wer ein Tier gefunden hat, muss seinen Fund der Polizei oder dem Ordnungsamt melden. Bei Letzterem ist Ihnen das Hersbrucker Tierheim gerne behilflich – kontaktieren Sie uns. Sie haben ein Tier gefunden, dann haben Sie die Möglichkeit, den Findling selbst ins Tierheim zu bringen oder von den Mitarbeitern bei sich abholen zu lassen. Nehmen sie dazu bitte vorher unbedingt telefonisch Kontakt mit dem Tierheimpersonal oder außerhalb der Dienstzeiten des Teams mit der Polizei auf, diese werden die Mitarbeiter sofort infomieren.
Dienstzeiten des Hersbrucker Tierheims:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr – 17:00 Uhr, Telefon: 09151 / 6095923 Samstag, Sonntag und Feiertag sowie außerhalb der Dienstzeit bei der Polizei Hersbruck unter: 09151 / 86900, der Polizei Lauf unter: 09123 / 94070 oder der Polizei Sulzbach-Rosenberg unter: 09661 / 87440, Polizei Auerbach unter: 09643 / 92040
Das Tierheim ist keine staatliche oder städtische Einrichtung
Entgegen der erst kürzlich in den lokalen Medien verbreiteten Aussage, ist das Hersbrucker Tierheim keine staatliche bzw. keine städtische Einrichtung. Die Finanzierung des Tierheims erfolgt durch denn hinter dem Heim stehenden Tierschutzverein, durch Spendengelder und Mitgliedsbeiträge. Die Obhutspflicht für Fundtiere ist Sache der Kommunen. Die Rechte und Pflichten richten sich dabei nach den §§ 965 – 976 BGB i.V.m. § 90 a BGB.
Einige Gemeinden entrichten daher eine Aufwandsendschädigung ans Tierheim, womit die Kosten für die Unterbringung und Versorgung für Fundtiere abgedeckt werden soll.
Laut einer aktuellen Studie von Tasso entstehen pro Tier Aufwendungen (tierärztliche Versorgung, Unterhalt des Gebäudes, Strom, Wasser, Gas und Personalkosten etc) von mindestens 11 € am Tag. Die Höhe der seitens der Gemeinden entrichteten Pauschale liegt bei 75 Cent je Einwohner einmal im Jahr. Der Vorteil bei der Pauschale liegt für das Tierheim darin, ein wenig Geld vorab zu erhalten und so laufende Kosten abdecken zu können, der große Nachteil ist jedoch, dass in den seltensten Fällen Kosten für Fundtiere über die Höhe der Pauschale hinaus von den Gemeinden übernommen werden.
Mit der Entrichtung der Pauschale ans Tierheim kommen Gemeinden lediglich ihrer Obhutspflicht nach und es sind keine öffentlichen Zuschüsse!