Das Tierheim Hersbruck
Sie vermissen Ihr Tier? Schauen Sie auf unsere Facebook oder Instagram-Seite vorbei, vielleicht haben wir dort Ihren Liebling bereits als Fundtier gepostet.
Melden Sie sich auch gerne bei uns unter der Woche von 08:00-17:00 Uhr unter der Rufnummer 09151 6095923 oder über dieses Kontaktformular: Vermisstenanzeige mittels Formular hier aufgeben.
Wenn Sie Ihr Tier wieder gefunden haben und die Vermisstenanzeige löschen möchten, dann klicken Sie hier auf löschen.
Sie haben ein Tier gefunden – wir helfen!
IN DER REGION –
Informationen für Finder:innen auf der Seite „Vermisst & Gefunden“
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Fund unverzüglich zu melden. Gefundene Tiere gelten nach §§ 965–967 BGB als Fundsachen (auch wenn Tiere keine Sachen sind, werden sie rechtlich entsprechend behandelt). Unterbleibt die Meldung, kann dies eine Straftat darstellen (Fundunterschlagung nach § 246 StGB). Da ein Fundbüro nicht zur Unterbringung von Tieren geeignet ist, übernimmt das Tierheim Hersbruck im Auftrag der Kommune die Versorgung von Fundtieren.
1. Immer zuerst telefonisch Kontakt aufnehmen
📞 Telefon: 09151 / 60 95 923
📍 Adresse: Hopfau 2a, 91217 Hersbruck
Bitte rufen Sie immer zuerst an – auch wenn Sie das Tier selbst vorbeibringen möchten.
2. Während der Öffnungszeiten:
Sie können das Fundtier selbst im Tierheim abgeben, nachdem Sie telefonisch Bescheid gegeben haben. Oder unser Team holt das Fundtier bei Ihnen ab.
Bürozeiten (telefonisch erreichbar):
Montag – Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
3. Außerhalb unserer Dienstzeiten:
Wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle, die uns umgehend informiert.
👮 Siehe hierzu auch: Tierheim Hersbruck | Wir lieben Tiere – Notfallnummern
Warum muss ein Fund gemeldet werden?
- Damit wir das Tier sicher aufnehmen und versorgen können.
- Um schnellstmöglich einen möglichen Besitzer zu finden.
- Damit Sie Ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllen und rechtlich abgesichert sind.
- Um sicherzustellen, dass das Tier tierschutzgerecht untergebracht wird.
✔️ Diese Angaben helfen uns weiter
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
- Fundort und Zeitpunkt
- Tierart und Beschreibung
(Chip? Tätowierung? Halsband?) - Gesundheitszustand / Auffälligkeiten
- Wo sich das Tier aktuell befindet
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
✔️ Gesetzliche Grundlagen
- § 90a BGB: Tiere sind keine Sachen, werden aber wie solche behandelt
- §§ 965–967 BGB: Pflichten von Findern
- § 246 StGB: Fundunterschlagung
- Tierschutzgesetz §§ 1–2: artgerechte Versorgung